Auf Nummer sicher, wenn die Heizung während der Fahrt laufen soll: Truma DuoControl CS

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Truma DuoControl CS

Unfall auf der Autobahn!
Kurz hinter Berlin liegt ein Wohnwagen auf der Seite. Der Zugwagen hängt verbeult in der Leitplanke. Reifen geplatzt.
Ich springe aus dem Auto, renne zu den Verunfallten, helfe ihnen aus dem Auto. Sie sind erstaunlicherweise nahezu unverletzt. Nur die Frau hat einen schweren Schock und klappt sofort zusammen. Ein weiterer Helfer fragt den Fahrer, ob die Gasflaschen geschlossen sind.
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen.
„Nein,“ antwortet der Fahrer. „Die sind angeschlossen und geöffnet.“

„Dann nix wie weg hier,“ ruft der zweite Helfer.

Die Geschichte ging gut aus. Die Gasanlage hat kein Gas verloren,
die Frau kam nach einiger Zeit wieder auf die Füße und außer ein paar blauen Flecken hatten die zwei im Auto keinen Schaden. Der kaputte Wohnwagen und das demolierte Auto waren dann nebensächlich.

Seit dieser Zeit habe ich einen gehörigen Respekt vor der Gasanlage im Wohnwagen oder Wohnmobil.
Um so weniger ist es zu verstehen, dass in älteren Wohnmobilen das Fahren mit geöffneten Gasflaschen erlaubt ist und erst in neuen Wohnmobilen ganz verboten. Und warum Neuwagen, nein eigentlich alle Wohnmobile und Wohnwagen nicht von Werk aus mit einer Sicherheitstechnik ausgestattet werden müssen.
Und warum es eigentlich nur einen einzigen Anbieter mit einer entsprechenden Technik gibt, die es erlaubt auch während der Fahrt die Gasanlage zu nutzen.

Aber sei’s drum, diese Fragen werde ich nicht beantworten können und wollen, aber zumindest kann ich für unsere eigene Sicherheit sorgen.
Die Firma Truma bietet mit der DuoControl CS eine Anlage an, die es erlaubt auch während der Fahrt z.B. die Heizung im Wohnmobil zu betreiben. Will sagen: Die Gasflaschen werden vor der Fahrt nicht zugeschraubt und trotzdem ist man bei einem Unfall auf der sicheren Seite. Landläufig spricht man oft von der Duomatic, dabei heißt das Gerät seit Jahren DuoControl CS. Es gibt auch eine Mono Anlage, also für eine Gasflasche, aber wir haben uns natürlich für die Duo entschieden, bei der automatisch von einer Gasflasche auf die andere umgeschaltet wird, sollte eine Flasche leer werden (was ja ansonsten eigentlich immer nur nachts, im Winter, meist gegen drei Uhr der Fall ist :-))

Man kann auch diese Anlage mit nur einer Gasflasche nutzen und mittels Drehregler die zuerst zu benutzende Flasche auswählen.
So wähle ich immer die der Tür am nächsten stehende, als zuerst zu leerende Flasche aus, wenn das System dann auf die zweite Flasche gewechselt hat, kann ich leicht die leere Flasche tauschen. Erst wenn auch die hintere Flasche leer ist, muss der ganze Gaskasten wieder mal ausgeräumt werden. Aber das passiert dann eigentlich nur bei Winterfahrten.

Das Gerät verschließt die Rohre bei einem harten Stoß (Unfall), die speziellen Schläuche sperren, wenn ein Druckabfall eintritt (z.B. Abreißen der Gasflaschen).
Ab und an spricht das System wohl auch an, wenn man hart irgendwo dagegen oder drüber fährt, daher gibt es einen Entsperrungsknopf, der das Gerät wieder normal arbeiten lasst.

Das hat natürlich seinen Preis, mit Einbau und allen Teilen und anschließender Gasprüfung hat der Spaß 400 Euro gekostet. Aber ich glaube, das ist sehr gut investiertes Geld!

Entsperren

 

 

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3 Antworten

  1. Was passiert, wenn bei einem Unfall die Stelle zwischen Gasflasche und DuoControl beschädigt wird?
    Man hat bei diesem System (wenn 1 Gasflasche bald zu Ende geht) scheinbar 2 Gasflaschen immer aufgedreht, oder?
    Dies bedeutet wohl auch doppeltes Risiko, oder?

    Ach ja, wo bitte steht, dass nur ältere WoMo während der Fahrt das Gas offen lassen dürfen?
    Bitte mal den genauen Gesetzestext dazu senden.

    Danke!

    Gruß
    Erhard

  2. Ja, ist verboten:
    Nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006:
    In Fahrzeugen, die nach diesen Stichtagen die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen – auch in der gesamten EU – während der Fahrt Flüssiggasanlagen betrie-ben werden, wenn die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen. Die Gasanlage muss weiterhin entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut sein.

    Dazu muss eine entsprechende automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. ein Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung eingebaut sein, die verhindern, dass bei einem Unfall LPG frei wird.

    An Fahrzeugen, die nicht über eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung (z.B. einen Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung verfügen, müssen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, durch die darauf hingewiesen wird, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Gasgeräte können dann während der Fahrt nicht betrieben werden.

    http://campingfuehrer.adac.de/news/betreiben-von-gasgeraeten-in-campingfahrzeugen-waehrend-der-fahrt-.php

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